top of page

Allgemeine 
Benützungsbestimmungen

  • Das Team vom Infopoint unterstützt unserer Benützer:innen gerne bei allfälligen Fragen, Hilfeleistungen, Informationsbereitstellung, etc.

 

  • ​Die Individualsportler:innen bzw. Leiter:innen  von  Gruppen  haben sich vor Trainingsbeginn unaufgefordert namentlich und mit Angabe der Teilnehmendenzahlen beim Infopoint einzutragen.

 

  • ​Die Benützung der Anlagen ist - mit Ausnahmen der Breitensportangebote - nur zu den jeweils reservierten Zeiten erlaubt. Es stehen nur die ausdrücklich zugewiesenen Räumlichkeiten bzw. Anlagen zur Verfügung. Das Betreten der gebuchten Anlage ist ab Reservierungsbeginn möglich. Vor Ende der Übungszeit sind die verwendeten Sportgeräte und Utensilien wieder wegzuräumen.

 

  • ​Schulen und Gruppen können die Anlage nur in Begleitung einer Aufsichtsperson (Lehrer:in, Trainer:in, Kursleiter:in, etc.) benützen.

  • Auf allen Anlagen, insbesondere Krafträume und Trainingsflächen, ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, Babys und betreuungspflichtige Kinder zur aktiven Trainingseinheit mitzubringen.

 

  • ​Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind die Anordnungen der Mitarbeiter:innen vom Sportzentrum zu akzeptieren. Bei Aufforderung haben sich Benützer:innen der Anlage gegenüber den Mitarbeiter:innen vom Sportzentrum Rif auszuweisen. Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

 

  • ​Die Benützer:innen  haben sich vor Nutzung der zur Verfügung gestellten Anlagen und (Sport)Geräte selbst von deren Funktionsfähigkeit und Mängelfreiheit zu überzeugen. Es gilt die Vermutung, dass (Sport)Geräte und Anlagen, an denen vor Benützung kein Mangel und/oder Schaden festgestellt und am Infopoint gemeldet wurde, als im Zeitpunkt der Übergabe, mangel- und schadensfrei gelten. Mängel bzw. Schäden, die bei der Übernahme festgestellt werden, sowie Schäden, die während der Benützung entstehen, sind sofort bei der Rezeption zu melden.

 

  • Die Benützung sämtlicher Sportanlagen und der zur Verfügung gestellten (Sport)Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzenden nehmen zur Kenntnis, dass sie für etwaige Sach- oder Personenschäden, die während der Benützungsdauer durch sie oder ihn, die Mitglieder und/oder Besucherinnen und Besucher verursacht werden, selbst haften und im Ereignisfall das ULSZ Salzburg/Rif schad- und klaglos zu halten ist. Es haften die Benützer:innen.

 

  • ​Die Sportanlagen sowie die Umkleideräume sind sauber zu halten, das Betreten der Sporthallen mit Straßenschuhen ist untersagt.

 

  • Die Garderobekästchen sind bei Verlassen des Sportzentrums zu leeren.

 

  • ​In sämtlichen Sportanlagen und Räumlichkeiten des ULSZ Salzburg/Rif gilt Rauchverbot sowie in allen Sportanlagen und Umkleiden Alkoholverbot. 

 

  • Auf sämtlichen Sportanlagen im Innen- und Außenbereich sind Hunde verboten, ausgenommen wenn sie aus Inklusionsgründen für Sportler:innen erforderlich sind.

 

  • ​Für das Abhandenkommen von Bekleidung, persönlichen Gegenständen und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

  • ​Die Außenanlagen werden bei Einbruch der Dunkelheit, bzw. spätestens um 21:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 20:30 Uhr geschlossen.

 

  • ​Werden zugewiesene Zeiten fallweise nicht benützt, ist dies in der Regel mindestens eine Woche vorher beim Team Infopoint mitzuteilen. Stornogebühren fallen jedenfalls bei Mehraufwendungen und Verlusten für das Sportzentrum Rif an. 

 

  • ​Bei großen Veranstaltungen können die zugeteilten Trainingszeiten abgesagt oder verschoben werden. Die Verständigung darüber erfolgt rechtzeitig durch das ULSZ Salzburg/Rif. Allfällige Absagen von geplanten Veranstaltungen sind rechtzeitig bekannt zu geben. Die Stornobedingungen werden individuell geklärt.

 

  • ​Vor der Aufnahme von Bild- und Videomaterial für kommerzielle Zwecke ist die Zustimmung vom ULSZ Salzburg/Rif einzuholen. 

 

  • Alle Maßnahmen sonstiger physischer Werbemöglichkeiten (Transparente, Flyer, etc.)  bedürfen ebenfalls der Genehmigung durch das ULSZ Salzburg/Rif. 

 

  • ​Im Übrigen gelten die für die einzelnen Anlagen aufgelegten Benützungsordnungen. 

 

  • ​Die vorhandenen Parkplätze stehen gegen jederzeitigen Widerruf für die Nutzenden und die Besucher:innen zur Verfügung. Es wird lediglich die Parkplatzfläche zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. 

 

  • Das ULSZ Salzburg/Rif übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung. Es gelten die Bestimmungen der StVO.

 

  • ​Im Interesse eines funktionierenden Sportbetriebes sind die angeführten Vorgaben zu beachten und unbedingt einzuhalten.

bottom of page