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Allgemeine 
Benutzerbestimmungen

Das Team vom Infopoint unterstützt unserer Benützer:innen gerne bei allfälligen Fragen, Hilfeleistungen, Informationsbereitstellung, etc.

Die Individualsportler:innen bzw. Leiter:innen  von  Gruppen  haben sich vor Trainingsbeginn unaufgefordert namentlich und mit Angabe der Teilnehmendenzahlen beim Infopoint einzutragen.

Die Benützung der Anlagen ist – mit Ausnahmen der Breitensportangebote -  nur zu den jeweils reservierten Zeiten erlaubt. Es stehen nur die ausdrücklich zugewiesenen Räumlichkeiten bzw. Anlagen zur Verfügung. Das Betreten der gebuchten Anlage ist ab Reservierungsbeginn möglich. Vor Ende der Übungszeit sind die Sportgeräte und Utensilien wegzuräumen.

Schulen und Gruppen können die Anlage nur in Begleitung einer Aufsichtsperson (Lehrer:in, Trainer:in, Kursleiter:in, etc.) benützen.

Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind die Anordnungen der Mitarbeiter:innen vom Sportzentrum zu akzeptieren. Bei Aufforderung haben sich Benützer:innen der Anlage gegenüber den Mitarbeiter:innen vom Sportzentrum Rif auszuweisen. Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

Die Sportanlagen sowie die Umkleideräume sind sauber zu halten, das Betreten der Sporthallen mit Straßenschuhen ist untersagt.

Allfällige Beschädigungen sind sofort beim Infopoint bekanntzugeben. Für Schäden, die durch unsachgemäße Benützung entstehen, haften die Benützer:innen.

In sämtlichen Sportanlagen und Räumlichkeiten des ULSZ gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Für das Abhandenkommen von Bekleidung und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Die Garderobekästchen sind bei Verlassen des Sportzentrums zu leeren.

Auf sämtlichen Sportanlagen im Innen- und Außenbereich sind Hunde verboten, ausgenommen wenn sie aus Inklusionsgründen für Sportler:innen erforderlich sind.

Die Außenanlagen werden bei Einbruch der Dunkelheit, bzw. spätestens um  21:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 20:30 Uhr geschlossen.

Werden zugewiesene Zeiten fallweise nicht benützt, ist dies in der Regel mindestens eine Woche vorher beim Team Infopoint mitzuteilen. Allfällige Stornogebühren fallen bei Mehraufwendungen für das Sportzentrum Rif an. 

Bei großen Veranstaltungen können die zugeteilten Trainingszeiten abgesagt oder verschoben werden. Die Verständigung darüber erfolgt rechtzeitig durch das ULSZ Rif. Allfällige Absagen von geplanten Veranstaltungen sind rechtzeitig bekannt zu geben. Die Stornobedingungen werden individuell geklärt.

Im Übrigen gelten die für die einzelnen Anlagen aufgelegten Benützungsordnungen.

Im Interesse eines funktionierenden Sportbetriebes sind die angeführten Vorgaben zu beachten und unbedingt einzuhalten.

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